Bebauungspläne unwirksam


Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts

AKBW: Flächenverschwendung tabu


Die Architektenkammer Baden-Württemberg bestätigt ihre kritische Haltung gegenüber beschleunigten Genehmigungsverfahren für Bebauungspläne von Neubaugebieten gemäß §13b Baugesetzbuch. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass diese beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Betroffen sind auch bereits erstellte Bebauungspläne, die aufgrund dieses Paragrafen genehmigt wurden. Die Kammer betont, dass zukunftsfähige Flächen für die Bebauung priorisiert werden sollten. Alternativen wie innerörtliche Verdichtung oder Umnutzung bestehender Wohnbausiedlungen werden empfohlen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren.

hier geht es zum vollständigen Artikel der Architektenkammer Baden-Württemberg

SWR: Erfolg für BUND: Bebauungsplan für Neubaugebiet in Gaiberg unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für ein Neubaugebiet in Gaiberg als unwirksam erklärt, nachdem Umweltschützer dagegen geklagt hatten. Das Urteil könnte deutschlandweit Auswirkungen haben, da es auf alle Bebauungspläne nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches anwendbar ist. Das Gericht entschied, dass Freiflächen kleiner als 10.000 Quadratmeter außerhalb des Siedlungsbereichs nicht ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren überplant werden dürfen. Bereits fertiggestellte Häuser sind nicht betroffen, aber die Gemeinde muss ein neues Genehmigungsverfahren für das Neubaugebiet durchführen. Die Entscheidung wird von Bauexperten und Kommunalvertretern kritisiert, während Umweltschützer sie als Erfolg für den Schutz von Naturflächen sehen. Es entsteht eine Debatte über die Balance zwischen Wohnraumschaffung und Umweltschutz in Deutschland. Die Auswirkungen des Urteils könnten weitreichend sein. 

hier ein Video des SWR zum Artikel:

Zum vollständigen Artikel des SWR geht es hier:

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Neubaugebiet in Gaiberg: Bebauungsplan unwirksam - SWR Aktuell

Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürften nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden.
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Sonntag, 19. Mai 2024

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